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Rauchringe Information
2010 war das letzte Jahr für die Rauchringumstellung.
Wie bereits in den Rundschreiben der Monopolverwaltung 2008 und 2009 mitgeteilt, lief die mit dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten einvernehmlich festgelegte monopolrechtliche Übergangsfrist zur Erneuerung alter Rauchringe zum 31.12.2010 aus.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen ausnahmslos alle alten Rauchringe erneuert sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keinen neuen Rauchring montiert hat, verstößt gegen das Monopolrecht und hat in diesem Zusammenhang ausnahmslos mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen.
Als neue Rauchringe gelten gemäß § 37 Abs.2 TabMG 1996 ausschließlich folgende Rauchringe:
Die Bestellung können Sie selbstverständlich gerne in unserem Shop tätigen.